Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf der Datenschutz-Infoseite aus dem internen Bereich der BUW (ggf. getunnelt über VPN).
Die vorliegende Homepage richtet sich ausschließlich an Mitarbeiter der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften der Bergischen Universität Wuppertal, die ein Drittmittelprojekt einwerben.
Der "Workflow" stellt ein mögliches Vorgehen an einem sehr spezifischen Beispiel dar und soll durch seine Selektivität den Einstieg in die Dokumentationspflichten erleichtern. Umfassendere Informationen zu Forschungsprojekten finden Sie im internen Bereich hier .
Da Drittmittel in der Regel direkt an die Bergische Universität Wuppertal gehen, ist im Prinzip die Kanzlerin für dieses Drittmittelprojekt verantwortlich. Gemäß der EU-DSGVO ist jedoch derjenige für die Datenverarbeitung verantwortlich, der "über Zweck und Mittel von personenbezogenen Daten entscheidet" (Art. 4 Abs. 7 EU-DSGVO). Das heißt, Sie als Forscher(in), welche das Projekt eingeworben hat, sind verantwortlich für die Datenverarbeitung. Sie haften jedoch nicht als Privatperson, sondern die BUW haftet für Sie. Dennoch sollten Sie sich für die Datenverarbeitung hauptverantwortlich fühlen. Im Falle fahrlässiger Verletzungen dieser EU-Vorschriften kann die Kanzlerin Sie zur Rechenschaft ziehen.
PD Dr. Markus Hofmann ist Datenschutzkoordinator für Drittmittelprojekte an der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften der Bergischen Universität Wuppertal. Sollten Sie ein Forschungsprojekt planen, das nicht durch Drittmittel finanziert ist, bitte wenden Sie sich an den Herrn Stephan Müller, den allgemeinen Datenschutzkoordinator dieser Fakultät. Für allgemeine Fragen zum Datenschutz an der Bergischen Universität Wuppertal konsultieren Sie bitte zunächst die allgemeine Datenschutz-Info-Seite, die nur aus dem internen Bereich (ggf. getunnelt über einen VPN-Client) zugänglich ist. Sollten Sie hier nicht fündig werden, dann wenden Sie sich bitte an den Datenschutzreferenten, Herrn Andre Schilkowski.
Einrichtungen wie die BUW, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen, müssen für alle Datenverarbeitungstätigkeiten, die personenbezogene Daten enthalten, eine Dokumentation der Verarbeitungstätigkeit erstellen (Art. 30 Abs. 5 EU-DSGVO). Mitglieder der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften, die ein Drittmittelprojekt einwerben, sind für die Erstellung hauptverantwortlich (s.o.: "Wer ist verantwortlich für den Datenschutz eines Drittmittelprojektes?").
Wenn Sie also z.B. ein Doktorand sind oder Ihre Abschlussarbeit erstellen, dann handeln Sie als Privatperson und sind nicht verpflichtet, eine Dokumentation zu erstellen. Eine Ausnahme wäre es, "wenn Sie besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten, welche die „rassische, ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit,genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben, der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person" betreffen (Art. 9 Abs. 1 EU-DSGVO). Doch nicht nur in diesem Fall sollten auch Sie die Einwilligung der Probanden einholen (Art. 9 Abs. 2 lit. a EU-DSGVO) und im Falle eines Rechtsstreits die vorher erstellte Dokumentation vorlegen können. Wir empfehlen, insbesondere diese Daten nicht eigenverantwortlich in Abschlussarbeiten zu erheben oder zu vermeiden, dass ein Personenbezug herstellbar wäre — denn dann muss niemand eine Dokumentation der Daten-Verarbeitungstätigkeiten erstellen.
Im Prinzip können Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben die Einwilligung selbst geben, wenn es sich dabei um Dienste der Informationsgesellschaft handelt – Sie könnten im Falle eines Rechtsstreits also wahrscheinlich argumentieren, dass sie einwilligen dürfen Social Media Daten zu teilen. In allen anderen Fällen sollten Sie eine vor Gericht nachweisbare elterliche Einwilligung einholen. Weitere Informationen hierzu finden Sie z.B. hier.